Im Krankenhaus

Ein PKV-Schutz bietet Ihnen neben der klassischen Versorgung im Krankenhaus die Chefarztbehandlung und besondere Unterkunft.
Medizinisches Personal in OP Kleidung prüft Daten an einem Monitor

Mehr ambulante Leistungen im Krankenhaus

Im Krankenhaus werden zunehmend auch ambulante Leistungen erbracht. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für bestimmte Leistungen, die in der Regel an einem Tag ohne Übernachtung im Krankenhaus erbracht werden, eine neue Abrechnungsform: die Hybrid-DRG. Mehr zum Thema ambulante Behandlung im Krankenhaus

Über Ihre private Krankheitsvollversicherung haben Sie immer die grundsätzliche Krankenhausbehandlung versichert. Krankenhäuser bieten jedoch zusätzlich sogenannte Wahlleistungen an. Dadurch können Sie beeinflussen, welche Ärztinnen und Ärzte für Ihre Therapie zuständig sind (Chefarztbehandlung). Außerdem können Sie so komfortabler in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer unterkommen. Die Private Krankenversicherung bietet hierfür entsprechende (Zusatz-)Tarife.

Neben den Wahlleistungen gibt es in Krankenhäusern weitere, kostenlose Services, die alle Patientinnen und Patienten nutzen können – unabhängig von der Art ihrer Krankenversicherung. Dazu zählt insbesondere der Sozialdienst, der Sie beispielsweise bei der Organisation einer Kurzzeitpflege unterstützt oder bei sozialrechtlichen Fragen berät.