Strahlentherapie bei Krebserkrankungen ohne Erstattungsprobleme

Mai 2020

Eine Art der Krebstherapie ist die Bestrahlung des Tumors. Bei den konventionellen Verfahren wird der Tumor von verschiedenen Seiten mit gleichbleibender Intensität bestrahlt. Dadurch ist das Risiko sehr hoch, dass benachbarte Organe geschädigt werden und die Erkrankten unter starken Nebenwirkungen leiden. Durch die Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) werden die umliegenden Organe hingegen bestmöglich geschont, da die Strahlen in unterschiedlicher Stärke auf den Tumor treffen.

Warum die Abrechnung der IMRT nicht klar geregelt ist

Die IMRT ist ein seit Jahren etabliertes Verfahren, das von der PKV anerkannt ist und grundsätzlich erstattet wird. Jedoch ist die Intensitätsmodulierte Strahlentherapie nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgebildet, da diese seit über 20 Jahren nicht mehr vom Verordnungsgeber angepasst wurde. Die behandelnden Ärzte müssen deshalb auf sogenannte Analogabrechnungen ausweichen, d. h. sie müssen prüfen, welche Gebührenziffern vergleichbare Leistungen abbilden.

Gemeinsame Abrechnungsempfehlung kann Streit verhindern

In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Gebührenziffern für eine angemessene Vergütung heranzuziehen sind. Dadurch kam es häufiger zu Auseinandersetzungen bzgl. der Kostenerstattung. Da diese Differenzen letztlich vor allem die an Krebs erkrankten Patientinnen bzw. Versicherten treffen, haben PKV und Strahlentherapeuten einen Kompromiss verhandelt.

Der PKV-Verband und der Bundesverband der Deutschen Strahlentherapeuten (BVDST) haben nun eine Vereinbarung über eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung getroffen.

Danach gilt:

Die Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) mit bildgeführter Überprüfung der Zielvolumina (IGRT) einschließlich aller Planungsschritte und individuell angepasster Ausblendungen, unabhängig von eingesetzten Bestrahlungsverfahren bzw. Bestrahlungsgeräten, je Bestrahlungssitzung analog Nr. 5855 GOÄ

wird zum 1,3-fachen Gebührensatz abgerechnet. Die Berechnung erfolgt einmal je Sitzung für maximal 40 Bestrahlungssitzungen. Diese Empfehlung gilt, bis eine neue GOÄ in Kraft trifft.