Lexikon
Zahnarzt bzw. Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für Personen, die durch staatliche Erlaubnis (Approbation) zur Ausübung des zahnmedizinischen Berufs berechtigt sind.
Um Beitragssteigerungen im Alter zu verringern, zahlen Privatversicherte einen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag.