Lexikon

Hebamme / Entbindungspfleger

Geburten in Deutschland erfolgen grundsätzlich unter der Leitung oder zumindest Einbindung einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers.

Nach dem Hebammengesetz sind Ärzte verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme bzw. ein Entbindungspfleger hinzugezogen wird.

Darüber hinaus betreuen Hebammen und Entbindungspfleger Frauen während der Schwangerschaft und im Wochenbett und bieten Vorbereitungs- und Rückbildungskurse an. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, die Mütter bei der Pflege und Ernährung der Neugeborenen zu unterstützen und beraten.

Die Berufsbezeichnung „Hebamme“ oder „Entbindungspfleger“ darf nur führen, wer die entsprechende staatliche Prüfung bestanden hat. Die vorhergehende Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt in Hebammenschulen, die an Krankenhäuser angegliedert sind.

Hebammen und Entbindungspfleger haben entweder eine feste Anstellung in einer Klinik oder sind freiberuflich tätig. Als Freiberufliche können sie auch in einem Geburtshaus angesiedelt sein oder als Beleghebamme die von ihnen betreuten Frauen in einem Krankenhaus entbinden.

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