Zahnarztbehandlung

Je nachdem wie Ihr Tarif ausgestaltet ist, profitieren Sie bei zahnärztlichen Behandlungen von hohen Kostenübernahmen, Zuzahlungen und hochwertigen Behandlungsmethoden.

Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl, von welcher Zahnärztin oder welchem Zahnarzt sie sich behandeln lassen möchten. Ihre private Krankenversicherung (PKV) leistet zudem weitaus mehr als eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dabei geht es nicht nur um die Übernahme der Kosten bei Zahnbehandlungen, sondern auch um den Umfang der Behandlungen generell. Viele gesetzlich Versicherte schließen daher private Zusatzversicherungen ab. Sie haben dadurch nicht nur Zugang zu deutlich besseren Leistungen und hochwertigeren Materialien, sondern reduzieren auch Ihre gesetzlichen Zuzahlungen zur Zahnbehandlung.

Welche zahnärztlichen Leistungen Ihre private Krankenversicherung in welcher Höhe übernimmt, hängt vom vereinbarten Tarif ab. In der Regel liegt der Erstattungsrahmen zwischen 70 und 100 Prozent. Üblicherweise werden die Kosten bei medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen sowie Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen übernommen. Aber auch Leistungen für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen decken die meisten Tarife ab. 

Vorbeugende Maßnahmen

Unter Prophylaxe werden alle Maßnahmen verstanden, die die Entstehung von Krankheiten an Zähnen und am Zahnhalteapparat verhindern sollen. Ob Karies, Zahnfleischentzündung (Gingivitis) oder Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) – ursächlich ist bakterieller Belag (Plaque) des Zahns oder Zahnfleisches.

Ihr Zahnarzt kann Ihr persönliches Karies- und Parodontitisrisiko feststellen. Bei Kindern steht die Gefährdung durch Karies im Vordergrund, während beim Erwachsenen die Parodontitis verbreiteter ist. Sie sollten Ihren Zahnarzt ein- bis zweimal pro Jahr zu einer Kontrolluntersuchung aufsuchen. Bei diesen Untersuchungen können frühzeitig eine Erkrankung von Zähnen, Mund und Kiefer erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um eine größere Schädigung zu vermeiden.

Nach der Behandlung muss die Prophylaxe weiter betrieben bzw. intensiviert werden, um erneute oder weitere Schäden zu vermeiden.

Eine Professionelle Zahnreinigung wird in aller Regel in der Praxis von einer Prophylaxehelferin bzw. einem Prophylaxehelfer oder Dentalhygienikerin bzw. Dentalhygieniker durchgeführt. Dies ist ein Zahnarzthelfer oder eine Zahnarzthelferin mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation und Berechtigung zur Professionellen Zahnreinigung.

Hierbei wird insbesondere auf die Reinigung der Zahnzwischenräume und anderer für Sie beim täglichen Zähneputzen schwer erreichbarer Stellen im Mund Wert gelegt. Zahnbelag und Zahnstein sowie Verfärbungen (z. B. durch Tabak oder Tee) werden entfernt, die Zähne fluoridiert und poliert.

Fissuren nennt man die spaltenförmigen Vertiefungen des Zahnschmelzes im Bereich der Kauflächen der Backenzähne. Sie sind in der Regel so engspaltig, dass sie mit der Zahnbürste nur schwer zu reinigen sind und so Plaquebakterien einen guten Schlupfwinkel bieten. Die Fissuren können mit einem dünn ausfließenden Kunststoff verschlossen bzw. versiegelt werden.

Zahnerhalt

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Ist ein Zahn von Karies befallen, kann dies zum Teil- oder Totalverlust des Zahns führen. Die beginnende Karies macht sich zunächst als sogenannte Entkalkung (White Spot) bemerkbar und kann durch geeignete Maßnahmen (z. B. Fluoridierung) geheilt werden. Bei weiterem Fortschreiten ohne Gegenmaßnahmen entsteht eine manifeste Läsion („Loch“) und kann i.d.R. nur durch restaurative Maßnahmen Ihres Zahnarztes behandelt werden.

Bei kleinen und mittelgroßen Defekten eignen sich plastische Füllmaterialien wie Amalgam oder Komposit-Kunststoffe. Bei mittelgroßen oder größeren Schäden eignen sich Einlagefüllungen wie Inlay, Onlay und Overlay. Es gibt eine Vielzahl von Füllmaterialien. Daher können wir Ihnen hier nur einen groben Überblick geben.

Prinzipiell haben Sie und Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die Auswahl zwischen folgenden Materialien:

Ist eine Legierung von Quecksilber und verschiedenen anderen Metallen wie Silber, Kupfer, Zinn oder Zink. Es ist leicht zu verarbeiten und weist eine große Härte, Randdichtigkeit und Belastbarkeit auf.

Über die Toxizität des Amalgams aufgrund des Quecksilbergehalts bestehen divergierende Meinungen. Unstrittig ist, dass Quecksilberdampf, der über die Lunge aufgenommen wird, giftig ist. Ob jedoch aus einer bereits gelegten Amalgamfüllung Quecksilberdampf freigesetzt wird, wird unterschiedlich bewertet. Das Verschlucken von abgeriebenem Amalgam oder Quecksilber ist weniger belastend, da es im Magen-Darm-Trakt kaum aufgenommen wird. Darüber hinaus gelangt Quecksilber auch täglich über Luft und Nahrung in den Körper. Aus vorsorglichem Gesundheitsschutz sollte bei Kindern, Schwangeren, Nierenerkrankungen und (äußerst seltenen) Quecksilberallergien auf die Verwendung von Amalgam verzichtet werden.

Werden als Einlagefüllungen verarbeitet. Sie sind besonders stabil, langlebig und belastbar. Gegenüber einer Amalgamfüllung ist ein Goldinlay aufgrund des Materials und der individuellen Anpassung deutlich teurer.

Ein Nachteil der Metallfüllungen liegt in ihrer Farbe. Sie werden daher hauptsächlich im nicht sichtbaren Backenzahnbereich eingesetzt.

Eine zahnfarbene Ästhetik in verschiedenen Farbnuancen ermöglichen die Komposite, eine Kunststoffmatrix mit darin eingelagerten Füllstoffen. Bei Füllungen der Frontzähne sind Komposite heutzutage das Mittel der Wahl. Auch im Backenzahnbereich sind Kompositfüllungen möglich, aber abhängig von der Größe des Defekts.

Zahnästhetische Einlagefüllungen aus Keramik werden insbesondere im sichtbaren vorderen Backenzahnbereich verwendet. Eine günstigere Alternative sind Einlagefüllungen aus Kunststoff.

Kompomere sind eine Kombination aus Kunststoff sowie Glas- und Quarzteilchen und wurden für Füllungen in Milchzähnen, als „Übergangslösung“ für Erwachsene und für Zahnhalsfüllungen entwickelt. Auch Zemente eignen sich hierfür.

Welche Füllung (Art und Material) für Sie in Frage kommt, ist zunächst abhängig von der Größe und der Lage des kariösen Defekts, dann von Ihren ästhetischen Ansprüchen und dem Preis für die Leistungen Ihrer Zahnärztin bzw. Ihres Zahnarztes und gegebenenfalls den Leistungen eines zahntechnischen Labors. Sie sollten sich daher mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt beraten und die für Sie angebrachte Lösung wählen, die aufwändigste muss dabei nicht immer die individuell beste sein.

Zahnersatz

Als Zahnersatz bezeichnet man alle Formen von Versorgungen, die zur Wiederherstellung des Gebisses nach Verlust von Zahnteilen, einem oder mehrerer Zähne dienen. Gründe dafür können eine Schädigung bzw. der Verlust von Zahn und Zahnhalteapparat durch Erkrankungen wie Karies und Parodontitis oder durch einen Unfall sein. Der Zahnersatz dient der Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Kaufunktion und der Ästhetik. Eine Nichtversorgung hätte z. B. die Folge, dass der gegenüberliegende Zahn in die Lücke hineinwüchse und die Nachbarzähne in den freien Raum kippten, woraus Folgeschäden resultieren können.

Ihre Private Krankenversicherung deckt in der Regel folgende Leistungen ab:

Ist ein Zahn so weit geschädigt, dass er durch eine Füllung nicht mehr wiederhergestellt werden kann, ist die Versorgung mit einer Krone angezeigt. Voraussetzung ist eine gesunde und fest im Knochen verankerte Zahnwurzel. Der zu überkronende Zahn wird beschliffen, die Krone nach einem Abdruck im zahntechnischen Labor hergestellt und schließlich im Mund einzementiert. Im wörtlichen Sinne ist die Versorgung mit einer Krone zwar eine Maßnahme der Zahnerhaltung, wird aber zum Zahnersatz gezählt.

Eine Brücke ist der Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne, die von überkronten, sogenannten Pfeilerzähnen, getragen wird. Der Unterschied zur Krone besteht in der zusätzlichen Fertigung eines funktionsgerechten Zwischenglieds als Ersatz des fehlenden Zahns. Falls mehrere Zähne ersetzt werden müssen, sind unter Umständen auch mehr als zwei Pfeilerzähne notwendig.

Welches Material für die Krone oder Brücke gewählt wird, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt entscheiden. Im nicht sichtbaren Bereich der Backenzähne eignen sich Metallkronen, bei höheren Ansprüchen an die Ästhetik und im Frontzahnbereich werden i.d.R. mit Kunststoff oder Keramik verblendete Metallgerüste bis hin zu Vollkeramikkronen oder -brücken verwendet.

Wenn festsitzender Zahnersatz mit Brücken technisch nicht mehr durchführbar ist, wird die Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz notwendig, um weiterhin Kauen, Sprechen und Ästhetik zu gewährleisten. Sind noch eigene Zähne vorhanden, spricht man von Teilprothesen. Diese können herausnehmbar oder kombiniert festsitzend und herausnehmbar sein. Totalprothesen hingegen dienen der Versorgung eines oder beider zahnlosen Kiefer mit Zahnersatz.

Sind die ästhetisch anspruchsvollste und funktionell hochwertigste Form des Zahnersatzes. Das zahnärztliche Implantat stellt im Prinzip eine fest im Kieferknochen verankerte künstliche Zahnwurzel dar, die über ein Halteelement den eigentlichen Zahnersatz (Suprakonstruktion) trägt. Die Implantate können mit Kronen und Brückenkonstruktionen versehen sein oder als Halterung für Teil- und Totalprothesen dienen.

Zur Implantation wird zunächst das Implantatbett in den Knochen gefräst, in welches dann das Implantat eingesetzt wird. Nach einer Einheilungsphase (ca. zwei bis vier Monate) werden das Verbindungsstück zur Suprakonstruktion und der eigentliche Zahnersatz eingefügt. Zahnimplantationen sind nach Abschluss des Wachstums möglich. Bestimmte Erkrankungen (u. a. Blutgerinnungsstörungen, nicht oder schlecht eingestellter Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, Herz-Kreislauf-Störungen) können eine Gegenanzeige für oralchirurgische Eingriffe wie eine Implantatversorgung darstellen.

Welche Form des Zahnersatzes in Ihrer individuellen Situation in Frage kommt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Sie sollten dabei auch die Rolle des zahntechnischen Labors bei der Anfertigung des Zahnersatzes berücksichtigen.

Kieferorthopädie

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Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden funktionellen Störungen.

Typische Fehlstellungen sind z. B. der relative Vorbiss des Unterkiefers (Progenie) oder umgekehrt die weit vorstehenden Schneidezähne des Oberkiefers (Prognathie). Neben erblich bedingten Anomalien können Fehlstellungen auch erworben sein. Ein vorzeitiger Milchzahnverlust kann dazu führen, dass der bleibende Zahn nicht regelgerecht durchbricht. Auch Daumenlutschen, Kauen oder Saugen von Wange und Lippen oder Zungenpressen (sogenannte Habits) verursachen Fehlstellungen.

Zahnfehlstellungen sollten aus mehreren Gründen behandelt werden:

  • Ermöglichung eines normalen Kau- und Beißvorgangs
  • erleichterte Mundhygiene und damit Reduktion z. B. des Kariesrisikos
  • mögliche Sprachstörungen
  • Ästhetik

Die Korrektur der Fehlstellung erfolgt durch das Einwirken von Zug- und Druckkräften festsitzender „Brackets“ oder herausnehmbarer Apparaturen.

Die Behandlung sollte frühestmöglich beginnen, d. h. während des Wechsels vom Milchgebiss zu bleibenden Zähnen sollte schon auf Anomalien geachtet werden, in Ausnahmefällen sogar schon kurz nach der Geburt (z. B. bei Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten) oder im Kindergartenalter (z. B. bei Progenie). Grundsätzlich ist auch eine kieferorthopädische Behandlung beim Erwachsenen möglich.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, welche Behandlungen im Erwachsenenalter konkret übernommen werden.