DRG-Suche
Seit 1. Januar 2004 werden Behandlungen in Krankenhäusern bundesweit nach diagnosebasierten Fallpauschalen, den sogenannten "Diagnosis Related Groups" (DRG), abgerechnet. Mit den DRG-Fallpauschalen wird die Höhe der Krankenhaus-Entgelte nach Art und Schweregrad der diagnostizierten Krankheit eingestuft. Die DRG-Fallpauschalen gelten für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Reine Privatkliniken unterliegen dagegen nicht diesen Abrechnungsregelungen. Mit Hilfe unserer DRG-Suche können Sie die Höhe der Entgelte der Fallpauschalen recherchieren.