Publikationen
Ob Versicherungsbedingungen, Gemischte Krankenanstalten oder die Gebührenordnung für Ärzte – wir haben Publikationen zu allen wichtigen Themen in den Rubriken Recht und Info für Sie zusammengestellt.
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Das Blaue Rezept, auch bekannt als Privatrezept, wird für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Privatversicherte und Selbstzahler verwendet. In der Praxis werden Privatrezepte auch in anderen Farben ausgegeben.

Die wichtigsten Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung - kompakt und grafisch aufbereitet.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) kommentiert fortlaufend relevante Fragestellungen zur GOZ und gibt Hinweise zu Analogberechnungen. (Stand 02/2019)

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Berechnung von ärztlichen Leistungen. Sie gilt für die Behandlung von Privatversicherten sowie von anderen Patienten, die über den GKV-Schutz hinausgehende Arztleistungen in Anspruch nehmen.

Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) regelt die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen. Sie gilt für die Behandlung von Privatversicherten sowie von anderen Patienten, die über den GKV-Schutz hinausgehende Zahnarztleistungen in Anspruch nehmen.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker e. V. ist keine Gebührentaxe. Das Verzeichnis bildet die durchschnittlich übliche Vergütung ab und soll als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dienen.

Für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer dürfen Krankenhäuser vom Patienten einen Zuschlag verlangen, dessen Höhe allerdings angemessen sein muss. Der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben deshalb eine Gemeinsame Empfehlung zur Preisfindung bei Zimmerzuschlägen herausgegeben.

Hier erhalten Sie eine aktuelle Liste der stationären Einrichtungen, die als Gemischte Krankenanstalten eingestuft sind.

Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" (Beitragsschuldengesetz) ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) wurde für säumige Beitragszahler ein Notlagentarif eingeführt.

Für das bessere Verständnis der Abrechnung von Ärzten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) finden Sie hier eine GOÄ-Beispielrechnung zum Download.