Zahlt die PKV eine Impfung gegen Affenpocken?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung mit Imvanex, allerdings nur für bestimmte Personengruppen. Was bedeutet das für Privatversicherte?
Juni 2022
Eine Spritze wird zur Impfung am Oberarm angesetzt

Gegenwärtig werden in vielen Ländern vermehrt Fälle von Affenpocken registriert. Eine hohe Ansteckungsgefahr besteht im Allgemeinen nicht, da das Virus nicht leicht zwischen Menschen übertragbar ist. Dazu sind ein direkter Haut- oder Schleimhautkontakt oder Tröpfcheninfektionen während intensiven face-to-face-Kontakts nötig. Auch über Blut und kürzlich kontaminierte Objekte kann das Virus weitergegeben werden.

Für wen die Impfung gegen Affenpocken empfohlen wird

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Impfung gegen Affenpocken mit Imvanex empfohlen, um Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko vor einer Infektion oder wenigstens vor einer schwereren Erkrankung zu schützen. Zudem soll die Ausbreitung des Virus verhindert und der Ausbruch beendet werden.

Imvanex ist ein Pockenimpfstoff, der im Juli 2022 in der EU für die Impfung gegen Affenpocken zugelassen wurde. Mit Blick auf die Kosten-Nutzen-Abwägung empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Affenpocken für die folgenden Personengruppen:

  • Menschen, die engen (körperlichen) Kontakt mit an Affenpocken Erkrankten hatten
  • Männer, die Sex mit wechselnden männlichen Partnern haben. (Diese Empfehlung beruht auf dem bisherigen Infektionsgeschehen.)
  • Personal in der gesundheitlichen Versorgung oder in Laboratorien, das mit dem Virus in Berührung kam oder kommt.

Bevorzugt geimpft werden sollen zudem Personen, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs erhöht ist (z. B. wegen eines geschwächten Immunsystems). Für Schwangere, Kinder und Jugendliche wird die Impfung hingegen nicht empfohlen.

Die Impfung gegen Affenpocken erfolgt in zwei Dosen; der Abstand dazwischen sollte mindestens 28 Tage betragen. Wer gegen Pocken geimpft wurde, benötigt nur eine Dosis für einen wirksamen Schutz.

Das gilt bei der Affenpocken-Impfung für Privatversicherte

Auch für Sie als Privatversicherte gilt die Empfehlung einer Impfung gegen Affenpocken, wenn Sie zu den oben genannten Kontakt- oder Risikogruppen zählen. Dass der bisher einzige verwendbare Impfstoff, „Imvanex“, in der EU (noch) nicht zur Impfung gegen Affenpocken zugelassen ist, hat auf die Kostenerstattung durch Ihre PKV keine Auswirkungen.

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Schutzimpfungen, wobei sich viele Unternehmen in ihren Tarifbedingungen konkret auf die Empfehlungen der STIKO beziehen. Können Sie Ihren Tarifunterlagen keine Antwort auf die Frage nach der Kostenerstattung entnehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.

Tipp: Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung haben, erhalten Sie möglicherweise unabhängig davon die Kosten für Impfungen erstattet. So wollen die PKV-Unternehmen verhindern, dass ihre Versicherten aus Kostengründen auf sinnvolle Vorsorgemaßnahmen verzichten. Schauen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach.