Versand-Apotheke muss Bonus für Privatversicherte ausweisen

November 2019

Niederländische Online-Apotheken dürfen Privatversicherten keine Quittungen ausstellen, auf denen ein gewährter Bonus nicht aufgeführt ist. In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg (Az.: 9U 24/19) nun diese Auffassung des Landgerichts Stendal (Sachsen-Anhalt) vom März dieses Jahres bestätigt.

Was war der Anlass für die Klage gegen DocMorris?

Geklagt hatte ein Apotheker, der sich durch die Rabattpraxis des Versandhändlers DocMorris geschädigt sieht. Denn die Online-Apotheke gewährt Boni auf Medikamente in Höhe von 2,50 bis 5 Euro je Packung, ohne diese eindeutig auf den Quittungen auszuweisen. Privatversicherte, die solche Belege bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, bekommen so mehr Geld erstattet als sie tatsächlich selbst bezahlt haben.

Das Landgericht Stendal hatte DocMorris zudem untersagt, für privatversicherte Kunden personenübergreifende Konten anzulegen, in denen neben den Daten der Adressaten auch Daten weiterer Patienten/ Familienangehöriger ohne vorherige Einwilligung verarbeitet und wiedergegeben werden. Auch dieses Urteil hat das OLG Naumburg bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof habe der Senat zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ob DocMorris diesen Schritt gehen wird, ist noch nicht bekannt.