Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bei Privatversicherten

Mai 2020
Buchstabenwürfel zu HPV gelegt

Gebärmutterhalskrebs, fachsprachlich Zervixkarzinom, gehört weltweit zu den häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen. Fast immer wird er durch eine Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) verursacht. Deshalb ist er zugleich eine Krebsart, die sich durch eine Impfung und regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen gut verhindern ließe.

Zum 1. Januar 2020 hat der Gesetzgeber für gesetzlich Versicherte ein neues Screening-Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms eingeführt. 

HPV-Test auch für privatversicherte Frauen

Bisher haben Frauenärztinnen und -ärzte bei der Vorsorgeuntersuchung nur einen PAP-Abstrich vom Muttermund gemacht. In einem Labor wurde dann das Zellgewebe auf Veränderungen untersucht, die Hinweise auf eine Krebserkrankung oder deren Vorstufen geben.

Nun werden bei Frauen ab 35 Jahre alle drei Jahre Kombinationsuntersuchungen vorgenommen: zusätzlich zum PAP-Test erfolgt ein HPV-Test. Neben Zellveränderungen wird der Abstrich also auch auf HP-Viren geprüft, die Krebs verursachen können.

Bei einem verdächtigen Befund können Frauen eine Kolposkopie durchführen lassen. Die Ärztin oder der Arzt untersucht mit einem speziellen Mikroskop, einem Kolposkop, die Scheide sowie den Gebärmuttermund. Erhärtet sich dabei der Verdacht auf eine bösartige Zellveränderung, wird ein Eingriff unumgänglich.

Nach den Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (MB/KK) [PDF] erstatten sämtliche Private Krankenversicherungen auch ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Um solche handelt es sich bei den neuen Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen des neuen Screening-Programms, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Krebsfrüherkennungs-Richtlinie beschlossen hat.

Deshalb übernehmen auch die PKV-Unternehmen die Kosten für HPV-Tests und Kolposkopie gemäß dem Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen. Der verwendete Test muss den im Programm definierten Qualitätsmerkmalen entsprechen. Auch der Arzt hat den Nachweis über bestimmte formale Qualifikationen zu führen, die von der Gemeinsamen Selbstverwaltung aufgestellt werden.