Hintergrundwissen

Assistenzarzt: Ausgebildet, aber in Weiterbildung

Wer oder was ist ein Arzt in Weiterbildung? Was bedeutet das für die medizinische Behandlung des Patienten?
Oktober 2020
junge Ärztin mit Stethoskop

Im Krankenhaus begegnet man ihnen immer wieder: Assistenzärztinnen und -ärzten bzw. Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. Dabei hat man eine nebulöse Vorstellung davon, dass es junge Ärzte sind, die gerade von der Uni kommen. Welche Ausbildung aber haben Assistenzärzte überhaupt schon genossen? Und was genau ist ihre Aufgabe?

Assistenzärzte sind approbierte Ärztinnen und Ärzte

Ein Assistenzarzt hat sein etwa sechs- bis siebenjähriges Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und die Approbation erteilt bekommen. Damit ist er in Deutschland als Arzt zugelassen und darf eigenverantwortlich und selbstständig seinen Beruf ausüben. Eine weitere Ausbildung ist für Ärzte also grundsätzlich nicht notwendig, um praktizieren zu dürfen.

Wer Kassenpatientinnen und -patienten behandeln oder im Krankenhaus Oberarzt/Oberärztin oder Chefarzt/Chefärztin werden möchte, braucht heute jedoch einen Facharzttitel. Ein Assistenzarzt ist deshalb in der Regel ein Arzt oder Ärztin in Weiterbildung. Er bzw. sie befindet sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Neurologie,…

Was Assistenzärzten fehlt, sind zum einen spezielle Kenntnisse der von ihnen gewählten Fachrichtung, die sie in ihrem Studium nicht erwerben konnten. Zum anderen aber benötigen sie noch Berufserfahrung. Zur Theorie des Studiums muss noch die Praxis kommen, um sie zu einem „vollwertigen“ Arzt werden zu lassen. Deshalb ist in den jeweiligen Weiterbildungskatalogen vorgeschrieben, dass die jungen Ärzte je nach Fachrichtung bestimmte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten nachweisen müssen. Wenn sie die Vorgaben des Weiterbildungskataloges erfüllen, können sie – nach fünf bis sechs Jahren – ihre Facharztprüfung ablegen.

Assistenzärzte haben immer einen erfahrenen Arzt hinter sich

Ärzte in Weiterbildung werden stets von einem Facharzt angeleitet, der eine Weiterbildungsbefugnis oder -ermächtigung hat. Üblicherweise ist dies im Krankenhaus ein Oberarzt oder Chefarzt. Die Verantwortung für die Patienten liegt letztlich bei diesem Facharzt. Er muss auch die Aufsicht führen, wenn der Assistenzarzt aufwändigere Behandlungen wie etwa Operationen übernimmt. Routineaufgaben wie die Morgenvisite dürfen Assistenzärzte allein übernehmen. Jedoch muss immer Rücksprache mit dem betreuenden Facharzt möglich sein. Dadurch wird gewährleistet, dass die Patienten stets nach dem sogenannten Facharztstandard behandelt werden. Denn darauf haben Krankenhauspatienten einen Anspruch: eine Behandlung mit größter Sorgfalt nach den aktuellen medizinischen Standards – so es wie bei einem Facharzt zu erwarten ist bzw. wäre.

Fazit: Wer von einem Assistenzarzt behandelt wird, ist gut aufgehoben. Auch wenn der Assistenzarzt nicht jede Frage sofort beantworten kann, nicht jede Entscheidung unverzüglich treffen kann oder darf – er ist ein ausgebildeter Mediziner und weiß, wo er Antworten und Unterstützung erhält. Und womöglich steht er sogar kurz vor der Prüfung zum Facharzt oder hat sie bereits abgelegt. Denn auch Fachärzte, die keine Leitungsfunktion haben, können als Assistenzärzte bezeichnet werden.