Pflegeversicherung

Was muss ich tun, wenn ich Pflege benötige?

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Kompetente Ansprechpartner helfen Ihnen dabei, diese Unterstützung zu beantragen.
Februar 2024

Wenn Sie oder eine angehörige Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Pflegeantrag stellen. Dies ist der erste Schritt, um aufgrund von Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Danach folgen eine Pflegebegutachtung und schließlich der Bescheid über einen Pflegegrad.

Pflegeberatung für Privatversicherte

Wenn Sie Pflege beantragen möchten, bietet es sich an, dass Sie sich auch an compass private pflegeberatung wenden. Sie erreichen die unabhängigen Expertinnen und Experten unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 101 88 00. Ihnen können Sie Ihre Situation schildern und eine erste Einschätzung erhalten, ob und inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Pflegeberaterinnen und -berater helfen Ihnen, die Pflegesituation zu organisieren, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren oder sich auf die Pflege vorzubereiten.

Auch im weiteren Verlauf der Antragstellung und wenn die Pflegeversicherung schon zahlt, ist compass stets ein kompetenter Ansprechpartner.

Umfangreiche Informationen bietet compass zudem auf der Internetseite www.pflegeberatung.de.

So stellen Sie einen Pflegeantrag

Ihren Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie zunächst formlos per E-Mail, Fax oder Telefon direkt bei Ihrer privaten Pflegeversicherung stellen. Die private Pflegeversicherung besteht in der Regel beim selben Versicherungsunternehmen wie auch die private Krankenversicherung. Das Unternehmen wird Ihnen daraufhin voraussichtlich ein Antragsformular übersenden. Dieses Formular müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegeversicherung zurückschicken.

Wichtig ist, dass der Antrag von der Person unterschrieben wird, die Pflege benötigt. Ist das gesundheitlich nicht möglich, kann das eine bevollmächtigte Person übernehmen.

Muss die Pflege aus dem Krankenhaus heraus beantragt werden, unterstützt oftmals der Sozialdienst des Krankenhauses.

Auf den Pflegeantrag folgt die Pflegebegutachtung

Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, muss Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Ihre Pflegeversicherung beauftragt dazu die Medicproof GmbH, den medizinischen Dienst der Privaten Pflegeversicherung. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Medicproof setzt sich mit Ihnen in Verbindung und vereinbart mit Ihnen einen Begutachtungstermin.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Nach der Pflegebegutachtung erstellt Medicproof ein Gutachten, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und welchen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) Sie bei Bestätigung der Pflegebedürftigkeit erhalten. Die Information über die Einstufung in einen Pflegegrad teilt nicht Medicproof mit, sondern Sie erhalten dazu ein Schreiben Ihrer Pflegeversicherung. Darin sind auch die Leistungen aufgeführt, die Ihnen von der Pflegeversicherung zustehen.

Logo des Informationsportals pflegeberatung.de

Ausführliche Informationen über Pflegebedürftigkeit, Pflegebegutachtung, Pflegegrade und verwandte Themen finden Sie auf Pflegeberatung.de.