Wann erhöht meine private Krankenversicherung die Beiträge?

Für die Kalkulation der PKV-Beiträge gibt es klare Vorschriften. Das gilt auch bei Beitragsänderungen.
Mai 2022
Mann öffnet einen Brief

Theoretisch wäre Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung ein Leben lang der gleiche. Denn Ihre PKV berechnet den Beitrag zu Versicherungsbeginn mit Hilfe von Statistiken so, dass alle zu erwartenden Gesundheitskosten eingepreist sind. Jedoch bringt die Zeit immer Veränderungen mit sich, die nicht vorab mit einkalkuliert werden können oder dürfen.

Es gibt zwei Gründe, warum Ihre PKV den Beitrag erhöhen kann bzw. muss:

  1. Kostensteigerungen im Gesundheitssystem
  2. Verlängerung der Versicherungsdauer durch eine höhere Lebenserwartung

Hauptursache für PKV-Beitragserhöhungen sind Kostensteigerungen

Wir kennen Preissteigerungen im Alltag aus eigener Erfahrung: Kostete etwa die Kugel Eis in unserer Jugend noch 30 Pfennig, sind wir mittlerweile bei 1,50 Euro angelangt. Auch das Gesundheitswesen ist davon nicht ausgenommen.

Es wird aber nicht nur Bestehendes teurer. Wir verdanken dem medizinischen Fortschritt auch ganz neue Behandlungsmethoden und Medikamente, die den Genesungsprozess verbessern oder eine Heilung überhaupt erst ermöglichen. Diese können ihrerseits zusätzliche oder höhere Kosten gegenüber früher verursachen. Verglichen mit dem täglichen Leben, können Sie sich das so vorstellen: Kamen unsere Eltern oder wir früher mit einem Telefon, Fernseher und Stereoanlage aus, haben wir heute zusätzlich noch – oder auch stattdessen – ein Mobiltelefon, Receiver, PC und/oder Laptop, Tablet, Bluetooth-Lautsprecher, kabellose „In-Ear“/“On-Ear“/“Over-Ear“-Kopfhörer ,...

Es ist zwar keine Kostensteigerung im engeren Sinn, gehört aber dennoch hierhin: Beanspruchen die Versicherten mehr Versicherungsleistungen als ursprünglich kalkuliert, erhöht auch das die Kosten, die Ihre PKV tragen muss. Das bedeutet nicht, dass die ersten Beiträge falsch kalkuliert worden wären. Vielmehr werden manche Krankheiten zunehmend häufiger diagnostiziert und behandelt, so etwa Multiple Sklerose. Die Zahl der Krebserkrankungen in Deutschland beispielsweise ist von 2000 bis 2018 um 20 Prozent gestiegen. Dies hängt unter anderem mit einer Entwicklung zusammen, die ebenfalls Einfluss auf die Beitragskalkulation hat: Unsere Lebenserwartung hat sich stetig erhöht.

Warum die Lebenserwartung Einfluss auf den PKV-Beitrag hat

Je älter wir werden, umso häufiger sind wir in ärztlicher Behandlung oder im Krankenhaus und benötigen Arzneimittel, Krankengymnastik etc. Das gilt zumindest statistisch gesehen. Privatversicherte sorgen für diese höheren Kosten im Alter durch Alterungsrückstellungen selbst vor. Um die Summe der erforderlichen Alterungsrückstellungen richtig einschätzen zu können, muss Ihre PKV neben der Höhe auch die Laufzeit der zu erwartenden Versicherungsleistungen betrachten. Die Laufzeit entspricht der Versicherungsdauer – oder anders gesagt: Ihrer Lebenserwartung. Die kontinuierliche Erhöhung der Lebenserwartung in Deutschland bewirkt deshalb auch, dass die PKV mehr Leistungen für Ihre Versicherten einkalkulieren muss.

Das sind die Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung

Damit Ihr privater Krankenversicherer die Beiträge ändern darf, müssen die tatsächlichen Kosten oder aber die Lebenserwartung höher sein als kalkuliert. Um das zu prüfen, vergleicht der Versicherer jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen. Das Gleiche gilt für die Sterbewahrscheinlichkeiten. Das Unternehmen betrachtet dabei nicht den gesamten Versichertenbestand, sondern die einzelnen Beobachtungseinheiten. Deshalb kann es auch z. B. bei Ehepaaren im gleichen Tarif zu unterschiedlichen Beitragsanpassungen kommen.

Beobachtungseinheiten

In den Unisex-Tarifen gibt es drei Beobachtungseinheiten: Kinder, Jugendliche und Erwachsene. In den älteren Bi-Sex-Tarifen gilt noch die Unterteilung nach Kindern, weiblichen und männlichen Jugendlichen sowie Frauen und Männern.

Ergibt nun der Abgleich bei einer Beobachtungseinheit eine Abweichung von

  • 10 Prozent oder mehr (Versicherungsleistungen) oder
  • 5 Prozent oder mehr (Sterbewahrscheinlichkeit),

muss der Versicherer für diese Beobachtungseinheit alle Rechnungsgrundlagen überprüfen. Die PKV-Unternehmen können in Bezug auf die Versicherungsleistungen auch einen niedrigeren Schwellenwert von 5 Prozent statt 10 Prozent vorsehen.

Zeigt die Prüfung, dass die Abweichung dauerhaft ist, muss Ihr Versicherer die Beiträge neu kalkulieren.