Berechnung und Zuschüsse

PKV-Beitrag im Studium: Was sollte man wissen?

Auch Studierende können sich privat versichern. Zu ihren Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einige Besonderheiten zu wissen.
September 2022
Gruppe junger Menschen an einem Laptop

Mit der Einschreibung an einer Hochschule werden Studentinnen und Studenten in Deutschland versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das gilt auch für diejenigen, die bisher privat krankenversichert waren. Studierende können sich aber von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen oder fortführen. Am einfachsten ist es, wenn direkt bei Einschreibung ein Befreiungsbescheid der bisherigen oder einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt wird. Dies ist jedoch nicht zwingend: Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist auch in den ersten drei Monaten nach der Einschreibung noch möglich.

Welchen PKV-Beitrag müssen Studierende zahlen?

In der PKV gibt es grundsätzlich individuelle Beiträge, die risikogerecht und nicht einkommensabhängig berechnet werden. Eine einfache Antwort auf die Frage der Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung ist deshalb nicht möglich.

Wichtig ist stets der gewählte Tarif. In diesem sind die Leistungen festgelegt, die der Versicherer im Krankheitsfall erstattet. Je besser die Leistungen sind, desto höher ist grundsätzlich auch der Beitrag. Dabei können sich Versicherte auch immer für Tarife mit Selbstbehalt entscheiden: Sie zahlen im Krankheitsfall einen vereinbarten Teil der Kosten selbst und dafür dem Versicherer einen geringeren Beitrag.

Zudem hat der Gesundheitszustand bei Antragstellung Einfluss auf den Beitrag. Das gilt aber nur bei Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung. Wenn bereits vor dem Studium – z. B. über die Eltern – bei demselben Unternehmen eine private Krankenversicherung bestand, gibt es keine Gesundheitsprüfung. Das gilt auch bei einem Tarifwechsel. Ausnahme: Der neue Tarif bietet einen besseren Versicherungsschutz als der bisherige. Dann erfolgt (aber nur) für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung. Ergibt die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko des Antragstellers oder der Antragstellerin, kann das Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder die Versicherung im gewählten Tarif ablehnen.

Neben einer Krankenversicherung müssen Studierende auch eine Pflegeversicherung haben. Haben sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden, sind sie der privaten Pflegepflichtversicherung zugeordnet. Diese ist für minderjährige Kinder von Privatversicherten kostenlos. Auch privatversicherte Studierende mit mindestens einem privatversicherten Elternteil müssen bis 25 Jahre in der Regel keinen Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlen. Ist eine beitragsfreie Versicherung ausnahmsweise nicht möglich, so muss die oder der Studierende nur einen geringen Sonderbeitrag von 16,46 Euro/Monat zahlen. Dieser Sonderbeitrag gilt bis zum Alter von 39 Jahren.

Im Jahr 2022 müssen privat Pflegeversicherte nach dem Willen des Gesetzgebers einen Corona-Zuschlag auf ihren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Das gilt auch für Studierende, die nicht beitragsfrei pflegeversichert sind. Sie müssen pro Monat 3,40 Euro zusätzlich zahlen bzw. 7,30 Euro, wenn sie in einem Beihilfetarif versichert sind. (Ausführliche Informationen zum Corona-Zuschlag finden Sie unter www.pkv.de/corona-zuschlag.)

Hängt der Beitrag in der PKV vom Alter ab?

Auch das Alter spielt für die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung eine Rolle. Bei den PKV-Beiträgen von Erwachsenen werden sogenannte Alterungsrückstellungen miteinkalkuliert. Grob vereinfacht bedeutet das: In jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr und finanzieren damit die höheren Versicherungsleistungen im Alter, wenn sie statistisch mehr Erkrankungen haben, vor. Deshalb berücksichtigt die PKV bei der Beitragskalkulation das Eintrittsalter von erwachsenen Versicherten. Je jünger sie bei Versicherungsbeginn sind, desto geringer ist der Beitrag. Dass sie im Laufe der Zeit älter werden, ist hingegen ohne Bedeutung für ihren Beitrag.

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung sieht das anders aus. In ihrem Fall ist offen, ob sie im Laufe ihres Lebens privat oder gesetzlich versichert sind. Eine Bildung von Alterungsrückstellungen ergibt hier folglich keinen Sinn. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten deshalb spezielle Studenten- bzw. Auszubildendentarife an. Im Vergleich zu den üblichen „Erwachsenentarifen“ sind sie erkennbar günstiger. Schließlich fällt der Beitragsteil weg, mit dem die Alterungsrückstellungen aufgebaut werden.

Zugleich gibt es üblicherweise in den Studententarifen nach dem Alter gerichtete Beitragsstufen. Ab einem im Tarif festgelegten Alter erhöht sich der Beitrag automatisch. Die Altersgrenzen können z. B. bei 20, 25, 30 und 35 Jahren liegen. Der Grund für diese Staffelung ist: Auch bei jüngeren Menschen unterscheidet sich in den verschiedenen Altersgruppen statistisch die Wahrscheinlichkeit, dass sie Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherten wechseln aber in verschiedenen Altern in die Tarife und bleiben dort auch unterschiedlich lange – je nachdem, wann sie ihre Ausbildung bzw. ihr Studium beginnen und beenden.

Gibt es Zuschüsse zum PKV-Beitrag von Studierenden?

Privatversicherte Studierende können von zwei Seiten einen Zuschuss zu ihrem Versicherungsbeitrag bekommen: im Rahmen

1. des BAföGs

2. eines Arbeitgeberzuschusses

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger können beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen Zuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag beantragen. Hierfür müssen sie lediglich von ihrem Versicherer ein Formblatt ausfüllen lassen und dieses beim Amt einreichen. Der Zuschuss beträgt ab dem Wintersemester 2022/23 monatlich bis zu 94 Euro für die private Krankenversicherung und bis zu 28 Euro für die Pflegeversicherung. Ab 30 Jahre erhöht sich der Zuschuss auf 168 Euro bzw. 38 Euro.

Ein Arbeitgeberzuschuss wird unter bestimmten Bedingungen auch für die Krankenversicherung von Familienangehörigen gezahlt. Familienangehörige sind Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Voraussetzung ist, dass

  • die bzw. der Familienangehörige (= Studierende) bei gesetzlicher Krankenversicherung familienversichert wäre (Einkommen unter 470 Euro bzw. ab 1. Oktober 2022 bei Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unter 520 Euro) und
  • die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht bereits den maximalen Arbeitgeberzuschuss (2022: 384,58 Euro Kranken- plus 73,77 Euro Pflegeversicherung) erhält.

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des tatsächlichen Versicherungsbeitrags der bzw. des Studierenden – bis zur Erreichung des maximalen Arbeitgeberzuschusses. Er ist mit Nachweis über Versicherungsschutz und -beitrag beim Arbeitgeber zu beantragen und wird an die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Familienangehörige von Beamtinnen und Beamten sind auch während eines Studiums beihilfefähig. Voraussetzung ist, dass sie die in den für sie geltenden Beihilfevorschriften genannten Einkommens- und (bei Kindern) Altersgrenzen nicht überschreiten. Durch die Beihilfe reduziert sich der benötigte Krankenversicherungsschutz in der Regel auf 20 Prozent. Ebenso ist ihr Beitrag entsprechend geringer. Die Studierenden erhalten, sofern sie BAföG beziehen, ebenfalls einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Dieser fällt allerdings analog zum reduzierten Versicherungsschutz und -beitrag geringer aus.