Lexikon

Wahlleistungen im Krankenhaus

Wahlleistungen gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus und beziehen sich entweder auf die Unterkunft (Ein-/Zweibettzimmer) oder die ärztliche Behandlung ("Chefarztbehandlung").

Leistungen werden im Krankenhaus als Wahlleistungen bezeichnet, wenn sie nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) gehören. Darunter fällt eine große Auswahl an pflegerischen, ärztlichen oder auch diagnostische Leistungen.

Die Private Krankenversicherung (PKV) unterscheidet beim Sammelbegriff „Wahlleistungen“ zwischen der Wahlleistung Unterkunft mit einer komfortablen Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und der wahlärztlichen Behandlung, besser bekannt als Chefarztbehandlung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für beide Kategorien regelt § 17 KHEntgG.

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