Lexikon

Risikozuschlag

Die PKV erhebt einen prozentualen Risikozuschlag auf den Beitrag, wenn sie bei einer Antragstellung mit überdurchschnittlich hohen Versicherungsleistungen rechnen muss.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden in der Privaten Krankenversicherung – anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – die Beiträge risikogerecht kalkuliert. Hierfür berechnen die Versicherer mithilfe von Statistiken die Kosten, die für eine bestimmte Altersgruppe mit einem bestimmten Versicherungsumfang zukünftig zu erwarten sind. Dabei gehen sie von zunächst gesunden Neuzugängen aus.

Versicherte mit chronischen Erkrankungen oder ernsthaften Vorerkrankungen verursachen statistisch höhere Kosten. Um die zu erwartenden Mehrleistungen zu kompensieren und unangemessen hohe Beiträge für die Versicherten mit normalem Risiko zu vermeiden, berechnen die Versicherer adäquate Risikozuschläge.

Ein Risikozuschlag kann nur zu Beginn der Versicherung erhoben werden sowie bei einem Tarifwechsel, wenn der neue Tarif Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen bietet. Im zweiten Fall darf der Risikozuschlag nur für die Mehrleistungen berechnet werden.

Allgemeine Informationen zur Beitragskalkulation finden Sie in unserer Broschüre Die Beitragskalkulation in der Privaten Krankenversicherung [PDF].

Zurück