Lexikon

Beihilfe

Beamte und manche Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten im Krankheits- und Pflegefall sowie bei Geburt und Tod in der Regel eine finanzielle Unterstützung von ihrem Dienstherrn (Bund, Bundesland oder Kommune)

Diese Unterstützung wird Beihilfe genannt.

Auch für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie für Kinder bis zum 25. Lebensjahr ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen erhalten die Beamten Beihilfe. Die Beihilfe beträgt in der Regel 50 Prozent, für Beamte mit mindestens zwei Kindern 70 Prozent sowie für Ehegatten 70 Prozent und Kinder 80 Prozent. Pensionäre erhalten eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent der Krankheitskosten.

Seit 2009 sind Beihilfeempfänger gesetzlich verpflichtet, sich für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Anteil ihrer Krankheitskosten zu versichern.

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz an, der auf die Leistungen der Beihilfe abgestimmt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die PKV Beamtenanfängern, gesetzlich versicherten Beamten und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Dieser Zugang im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktionen ist insbesondere für Personen mit schwereren oder chronischen Vorerkrankungen interessant, die zu hohen Risikozuschlägen führen würden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in dieser Broschüre.

Beamtenanfängern bietet die PKV zudem unter www.beamte-in-der-pkv.de ein übersichtliches und leicht verständliches Informationsangebot zum Thema PKV und Beihilfe.

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