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Arzneimittelpreisverordnung

Die Preise aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel werden durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz regelt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Handelsspannen der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Die Arzneimittelpreise werden demnach zurzeit wie folgt berechnet:

Herstellerpreis
+ 3,15 % Großhandelszuschlag (maximal 37,80 Euro)
+ 0,70 Euro Festzuschlag

= Apothekeneinkaufspreis (AEK)

+ 8,35 Euro pauschaler Zuschlag
+ 3 % Apothekervergütung
+ 0,16 Euro Abgabe für Notdienstpauschale
+ 19 % Mehrwertsteuer

= Apothekenverkaufspreis (AVP)

Besondere Zuschläge gelten für in Apotheken hergestellte Arzneimittel, unter anderem für Infusionen zur Krebs- und Schmerztherapie.

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